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Am 7. Januar 2020 hat die Bluetooth Special Interest Group (SIG) einen neuen, verbesserten Bluetooth-Audio-Standard angekündigt. Erfahren Sie mehr.
2020-02-10

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Neuer Bluetooth-Standard angekündigt

Am 7. Januar 2020 hat die Bluetooth Special Interest Group (SIG) einen neuen, verbesserten Bluetooth-Audio-Standard angekündigt. Er basiert auf der stromsparenden Bluetooth Low Energy (LE) Datenübertragung. Ein besonderer Vorteil ist, dass mit „LE Audio Broadcast“ Audio-Signale an viele Empfänger gleichzeitig gesendet werden können.

Durch diesen neuen, verbesserten Bluetooth-Audio-Standard und die Möglichkeit, dass Audio-Signale an viele Empfänger gleichzeitig gesendet werden können, wird die Nutzung nicht nur zuhause beim Fernsehen, sondern auch im öffentlichen Raum realisierbar.

 

Bislang mussten dafür aufwändig Induktionsschleifen verlegt werden und die Hörgeräte mit T-Spulen ausgestattet sein. Der Aufwand für eine Sender-Installation mit Bluetooth LE Audio ist wesentlich geringer, sodass eine deutlich größere Verbreitung des Systems wahrscheinlich ist und wesentlich mehr Menschen mit Hörhilfen davon profitieren können. Eine Vielzahl an Anwendungsorten ist möglich: am Bahnsteig, im Bus, im Theater oder in der Schule.
Sogar FM-Anlagen könnten durch extrem kostensparende Bluetooth LE Audio-Systeme abgelöst werden.

Dank seines geringen Stromverbrauchs, der hohen Klangqualität und den Multi-Stream-Fähigkeiten bietet LE Audio beste Voraussetzungen für Hörgeräte. Unsere Entwicklungsabteilungen verfolgen den Fortschritt dieses neuen Bluetooth-Standards mit großem Interesse. Voraussichtlich noch in der ersten Hälfte dieses Jahres werden die genauen Spezifikationen von Bluetooth LE Audio vorliegen. Seine Weiterentwicklung und die Implementierung in unseren Hörgeräten stellen einen großen Schritt im Bereich Konnektivität in Aussicht.

 

Die Bluetooth®-Wortmarke und das Logo sind eingetragene Warenzeichen der Bluetooth® SIG, Inc. Jegliche Nutzung dieser Marke durch die Signia GmbH geschieht unter Lizenz. Andere Handelsmarken und -namen gehören den jeweiligen Inhabern.